Die Sonntagsruhe steht in Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit der Weimarer Verfassung. Berlin kann das Ladenöffnungsgesetz anpassen, aber nur in Grenzen, sonst kippt es das Verfassungsgericht.
Der gangbare Weg wären Ausnahmen für Kioske mit begrenztem Sortiment und begrenzter Fläche. Das geht, wird aber in der Debatte gern übersehen, weil „Freiheit gegen Verbot“ griffiger klingt.
Zustimmung bis zum letzten Absatz. Da wird es mir zu pauschal.
Regeln, die nicht durchgesetzt werden, sind schlechter als klare Regeln.
Hast du eine Quelle dafür? Würde ich gern nachlesen.
So kenne ich das aus meinem Kiez auch.
Quelle ist die zuständige Senatsverwaltung, Bericht aus dem letzten Jahr. Kann ich nachreichen.
Danke für die Ergänzung, ich habe es oben korrigiert.
Regeln, die nicht durchgesetzt werden, sind schlechter als klare Regeln.
Regeln, die nicht durchgesetzt werden, sind schlechter als klare Regeln.
Bitte beim Thema bleiben, das gehört auf eine andere Themenseite.
So kenne ich das aus meinem Kiez auch.
Das ist mir zu einfach. Es gibt Gründe, warum das bisher nicht gemacht wurde.
Bitte beim Thema bleiben, das gehört auf eine andere Themenseite.
Ich habe den Beitrag zweimal gelesen und bin immer noch unentschieden.
Der Späti an der Ecke ist der einzige Ort, an dem ich meine Nachbarn treffe.
Guter Punkt. Ich sehe das ähnlich, auch wenn ich die Zahlen gern mit Quelle hätte.
Kleine Korrektur: Das gilt nur für Neubauten, nicht für den Bestand.
Der Späti an der Ecke ist der einzige Ort, an dem ich meine Nachbarn treffe.
Das stimmt so nicht, die Zahl bezieht sich auf die ganze Stadt, nicht auf den Bezirk.